Bezahlung
Beträge bis zu 50 € sind bitte in bar zu entrichten, ansonsten können sie auch per EC-Cash bezahlen. Am Ende des Monats geht die Rechnung sonst auch gerne per Post zu Ihnen direkt ins Haus.
Wie setzen sich die Preise zusammen?
In unserer Praxis rechnen wir immer nach der GOT ab.
Für die Tierärzte in ganz Deutschland gilt die sogenannte GOT, die Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom August 1999.
Darin wird zwischen Grundleistungen (z.B. Allgemeine Untersuchung) und Zusatzleistungen unterschieden (z.B. Operationen). Dabei kann der Tierarzt frei zwischen dem einfachen und dem dreifachen Satz wählen, entsprechend dem entstandenen Aufwand.
Zusätzlich werden Materialkosten (z.B. Nahtmaterial, Skalpelle, Implantate) berechnet.
Die GOT beinhaltet die Preise für die verschiedenen Leistungen ohne Mehrwertsteuer. Diese beträgt derzeit 19% Mehrwertsteuer und wird auf die erbrachten Leistungen und angewandten und abgegebenen Medikamente berechnet.
Bei Medikamenten wird unterschieden zwischen den angewandten Medikamenten und den abgegebenen Medikamenten. Die Preisberechnung erfolgt nach der sog. Arzneimittelpreisabgabeverordnung (AMVO) in der zuletzt gültigen Fassung.
Um Ihnen einen Überblick über die erbrachten Leistungen, angewandeten und abgegebenen Medikamentenkosten zu geben, überreichen wir Ihnen gerne nach jeder Behandlung eine detaillierte Quittung bei Begleichung der Kosten.
Sollten Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich offen an unser Team. Wir werden Ihnen die Beträge gerne erklären.